12.3.5 Fazit Asperation / Gesamtstrafe aufgrund der Tatkomponenten Die Einsatzstrafe von 100 Strafeinheiten für die mehrfache einfache Körperverletzung ist somit aufgrund der weiteren Schuldsprüche wegen mehrfacher Sachbeschädigung (20 Strafeinheiten), mehrfacher Beschimpfung (vier Strafeinheiten), Hinderung einer Amtshandlung (vier Strafeinheiten) und Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz (zwei Strafeinheiten) um insgesamt 30 Strafeinheiten auf 130 Strafeinheiten zu erhöhen. 12.4 Täterkomponenten Betreffend die Täterkomponenten kann vorab grundsätzlich auf die Ausführungen in Ziff. IV. 11.6 vorne verwiesen werden.