286 StGB). Die VBRS-Richtlinien sehen für folgenden Referenzsachverhalt eine Strafe von zehn Strafeinheiten vor: «Der Täter wird von einem Polizeibeamten zur Kontrolle angehalten. Als dieser seinen Ausweis kontrollieren will, reisst er ihm diesen aus den Händen und flüchtet» (VBRS-Richtlinien, S. 51). Die Vorinstanz hielt zutreffend fest, dass der Beschuldigte die ordnungsgemässe Durchführung der Ausweiskontrolle zwar behinderte, aber nicht verhinderte. Die Mitarbeiter der K.________ AG wurden beim Vorfall nicht verletzt (pag. 559, S. 36 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung).