12.3.2 mehrfache Beschimpfung Beschimpfung ist mit Geldstrafe bis zu 90 Tagessätzen bedroht (Art. 177 Abs. 1 StGB). Die VBRS-Richtlinien sehen eine Referenzstrafe von zehn Strafeinheiten vor, wenn der Täter den Geschädigten in Anwesenheit einer kleinen Gruppe von Personen