Der Beschuldigte beging bei der Auseinandersetzung vom 22. September 2020 mehrere Sachbeschädigungen. Er beschädigte das Bett, den Laptop, Kleider, den Balkontisch, ein Sideboard sowie diverse Dekorationsgegenstände der Privatklägerin und verursachte einen Sachschaden von rund CHF 2'000.00. Die Sachbeschädigungen waren nicht geplant. Der Beschuldigte handelte spontan und aus der Wut heraus. Nichtsdestotrotz ging der Beschuldigte letztlich brachial und hemmungslos vor und wütete richtiggehend durch die Wohnung der Privatklägerin.