12.3 Asperation aufgrund der weiteren Schuldsprüche 12.3.1 mehrfache Sachbeschädigung Sachbeschädigung ist mit Freiheitsstrafe bis zur drei Jahren oder Geldstrafe bedroht (Art. 144 Abs. 1 StGB). Die VBRS-Richtlinien sehen für folgenden Referenzsachverhalt eine Strafe von 15 Strafeinheiten vor: «Der Täter zerkratzt den Lack eines fremden Personenwagens. Schaden: knapp über CHF 300.00» (VBRS-Richtlinien, S. 47). Der Beschuldigte beging bei der Auseinandersetzung vom 22. September 2020 mehrere Sachbeschädigungen.