Zudem schlug und stiess er sie zu Boden und trat sie mit den Füssen gegen den Rumpf, so dass sie zumindest eine Rippenquetschung, eine Prellung des Ellenbogens rechts und eine 10 x 2 cm sowie eine 5 x 15 cm messende Hautverfärbung am Brustkorb erlitt. Die Privatklägerin musste aufgrund der Verletzungen einen Arzt aufsuchen und hatte insbesondere an der Nase und an den Rippen während mehrerer Wochen Schmerzen (vgl. pag. 188 Z. 206 ff., Z. 215 ff.). Mittlerweile sind die körperlichen Beschwerden verheilt (pag. 677 Z. 21 f.). Die Tat war von einem erheblichen Aggressions- und Gewaltpotential des Beschuldigten getragen.