Ambulante Behandlung im Spital und drei Tage Arbeitsunfähigkeit» (VBRS-Richtlinien, S. 46). Vorliegend schlug der Beschuldigte der Privatklägerin mit der Faust mehrmals gegen das Gesicht, so dass sie unter dem linken Auge ein Monokelhämatom von rund 3,5 cm Länge sowie zumindest eine gequetschte Nase erlitt. Zudem schlug und stiess er sie zu Boden und trat sie mit den Füssen gegen den Rumpf, so dass sie zumindest eine Rippenquetschung, eine Prellung des Ellenbogens rechts und eine 10 x 2 cm sowie eine 5 x 15 cm messende Hautverfärbung am Brustkorb erlitt.