Der Beschuldigte würde mithin durch die Beurteilung der Delikte in verschiedenen Verfahren bessergestellt, was nicht dem Sinn und Zweck von Art. 49 Abs. 2 StGB entspricht. 12.2 Einsatzstrafe: mehrfache einfache Körperverletzung Einfache Körperverletzung ist mit Freiheitsstrafe bis zur drei Jahren oder Geldstrafe bedroht (Art. 123 Ziff. 1 StGB). Die Richtlinien für die Strafzumessung des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (Stand per 1. Januar 2023; nachfolgend: VBRS-Richtlinien) sehen für den Tatbestand der einfachen Körperverletzung gemäss Art.