12. Strafe für Vergehen 12.1 Konkretes Vorgehen Für die Schuldsprüche wegen mehrfacher einfacher Körperverletzung, mehrfacher Sachbeschädigung, mehrfacher Beschimpfung, Hinderung einer Amtshandlung, und Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz ist, wie bereits erwähnt, eine Geldstrafe auszusprechen (vgl. Ziff. IV. 10. vorne). Entsprechend der bundesgerichtlichen Rechtsprechung ist zunächst der Strafrahmen für die schwerste Straftat zu bestimmen und alsdann die Einsatzstrafe für die schwerste Tat innerhalb dieses Strafrahmens festzusetzen (Urteil des Bundesgerichts 6B_1079/2016 vom 21. März 2017 E. 1.3 mit Hinweisen).