27 (vgl. pag. 661 ff.). Beim Beschuldigten ist denn auch eine gewisse Stabilisierung und Besserung seiner persönlichen Situation auszumachen. Aus seinen Aussagen anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung geht hervor, dass der Beschuldigte bemüht ist, sein Leben wieder in den Griff zu bekommen. Er hat zwei stationäre Suchtbehandlungen gemacht und ist aktuell in psychiatrischer und medikamentöser Behandlung.