Fahrens eines Motorfahrzeugs in fahrunfähigem Zustand und Missachtung des Verbots, unter Alkoholeinfluss zu fahren zu einer Geldstrafe von 140 Tagessätzen zu CHF 130.00 und einer Busse von CHF 800.00, als Zusatzstrafe zu den Grundurteilen vom 5. Mai 2020 und 15. April 2020 sowie als Gesamtstrafe zum Grundurteil vom 12. November 2019; Der Beschuldigte handelte am 22. September 2020 einerseits während laufenden Verfahrens (insbesondere die Begehungszeit bezüglich eines Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz datiert vom 10. September 2020 [vgl. pag. 274 f.; pag.