- mit Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Oberland vom 5. Mai 2020 wegen Führens eines Motorfahrzeugs trotz Verweigerung, Entzug oder Aberkennung des Ausweises zu einer bedingten Geldstrafe von 8 Tagessätzen zu CHF 110.00 und einer Busse von CHF 300.00, als Zusatzstrafe zum Grundurteil vom 15. April 2020; - mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Zofingen - Kulm vom 24. Juli 2020 wegen mehrfacher Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes, Führens eines Motorfahrzeugs trotz Verweigerung, Entzug oder Aberkennung des Ausweises,