661 ff.): - mit Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Oberland vom 12. November 2019 wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln zu einer bedingten Geldstrafe von 43 Tagessätzen zu CHF 110.00 und einer Busse von CHF 1’100.00; - mit Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Oberland vom 15. April 2020 wegen Verletzung der Verkehrsregeln, Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes und Fahrens eines Motorfahrzeugs in fahrunfähigem Zustand zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu CHF 120.00 und einer Busse von CHF 1’000.00;