Die Tat war von einem erheblichen Aggressions- und Gewaltpotential des Beschuldigten getragen. Nach einem vorgängigen massiven körperlichen Übergriff in der Wohnung packte der stark alkoholisierte Beschuldigte die ebenfalls stark alkoholisierte Privatklägerin an den Oberarmen, stiess sie auf den Balkon und drückte sie gegen das Balkongeländer, so dass die Privatklägerin nur noch mit einem Fuss auf dem Boden stand und rücklings mit dem Oberkörper teilweise über das Balkongeländer hinaushing. Dabei stiess der Beschuldigte Todesdrohungen aus.