Die konkreten Verhältnisse während des Richtens sind massgebend und nicht ein allfälliges abschliessendes Ablassen vom Opfer. Das Beweisverfahren hat ergeben, dass der Beschuldigte die Privatklägerin an den Oberarmen packte, auf den Balkon stiess und rückwärts gegen das Balkongeländer drückte. Der Beschuldigte sagte dabei: «Ich bringe dich um, ich schmeisse dich jetzt über den Balkon». Gestützt auf die glaubhaften Aussagen der Privatklägerin ist zwar davon auszugehen, dass ihr Körperschwerpunkt noch auf dem Balkon war.