Wahrscheinlich habe er an diesem Tag auch Drogen genommen. Er habe zu der Zeit ein Drogenproblem gehabt und sei in Therapie gewesen. Gekifft habe er sicher an diesem Tag und vielleicht auch noch Medikamente genommen (pag. 156 Z. 98 ff.). Auch anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung gab der Beschuldigte an, er sei an diesem Abend stark alkoholisiert gewesen (pag. 692 Z. 4, Z. 8). Damals seien auch Amphetamine ein grosses Thema gewesen (pag. 626 Z. 5 f.). Zudem war Beschuldigte im Zeitpunkt des Vorfalls gemäss eigenen Aussagen wütend, enttäuscht, aufgebracht und emotional (vgl. pag. 156 Z. 106 f.; pag. 462 Z. 25;