Dieses Drücken führte dazu, dass die Privatklägerin rücklings mit dem Oberkörper teilweise über das Balkongeländer hinaushing und nur noch mit einem Fuss auf dem Balkonboden stand. Während des körperlichen Einwirkens auf die Privatklägerin sagte der Beschuldigte ihr: «Ich bringe dich um, ich schmeisse dich jetzt über den Balkon» (pag. 53; pag. 168 Z. 115 ff.; pag. 174 f. Z. 137 ff.; pag. 184 Z. 85 ff.; pag. 186 Z. 143 ff.; pag. 472 Z. 44 f.; pag. 473 Z. 1 ff.; pag. 678 Z. 8 ff.). Nachdem die Privatklägerin in Todesangst sagte: «Weisch was, dann mach doch», liess der Beschuldigte unvermittelt von ihr ab (pag. 175 Z. 143 ff.;