Das stimmt so nicht. Die zwei haben sich verschworen gegen mich, das habe ich schon meinem Anwalt gesagt. Ich habe via Balkon gehört, wie C.________ zu O.________ gesagt hat, was alles vorgefallen sein soll» (pag. 147 Z. 156 ff.). «Ich habe in den letzten Tagen gehört, dass die beiden Frauen miteinander gesprochen haben. Es verwundert mich also nicht, dass ihre beiden Aussagen übereinstimmen» (pag. 148 Z. 226 ff.). Ein solches Aussageverhalten spricht klar gegen die Glaubhaftigkeit der Aussagen des Beschuldigten und entlarvt die Verschwörungstheorie bzw. das Komplott als klare Schutzbehauptung.