Zudem konnte die Kammer anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung einen persönlichen Eindruck von der Privatklägerin gewinnen. Die Privatklägerin wirkte sehr gefasst, ruhig und sehr präsent. Sie schien ein bisschen empört darüber zu sein, dass es erstinstanzlich zu einem Freispruch gekommen ist und fühlte sich offensichtlich unverstanden. Ferner war eine gewisse Traumatisierung der Privatklägerin nach wie vor spürbar. Zusammenfassend erscheinen die Aussagen der Privatklägerin über insgesamt fünf Einvernahmen über einen Zeitraum von beinahe drei Jahren als erlebnisbasiert, zahlreiche Realkennzeichen enthaltend, frei von Lügensignalen, konstant und