gemerkt, dass ich mit dem linken Bein am Boden keinen Halt mehr hatte» (pag. 678 Z. 22 ff.). «Die Stange war bei der Lende. Von dort bin ich immer mehr und mehr zurück. Ja, ich wurde mit dem Kopf und mit dem oberen Bereich über die Stange hinausgedrückt» (pag. 678 Z. 34 f.). Auf Nachfrage des Verfahrensleiters, was passiert wäre, wenn sie in dieser Position unvermittelt losgelassen worden wäre, meinte die Privatklägerin: «Ich wäre nicht darüber hinausgefallen. Aber wenn er weiter gedrückt hätte, wäre ich darüber hinausgefallen. Als ich in dem Moment sagte, «weisch was, dann mach es doch», hat er das Interesse verloren.