14 das bei der Privatklägerin Todesangst ausgelöst hatte. Solche Aussagen sprechen sehr stark für die Glaubhaftigkeit der Aussagen der Privatklägerin. An der oberinstanzlichen Verhandlung vom 24. August 2023 schilderte die Privatklägerin die Geschehnisse auf dem Balkon wie folgt: «Er hat mich an den Oberarmen gepackt und mich rückwärts zum Balkon hinausgedrückt mit den Worten «ich schmeisse dich über den Balkon, ich bringe dich jetzt um». Ich kann mich noch an den Gesichtsausdruck erinnern. Es war ein richtiger Hass im Gesicht und in den Augen. Er hat mich direkt an das Geländer gedrückt.