«Wenn er losgelassen hätte, wäre ich nicht nach hinten gefallen, sondern nach vorne. Ich hätte wieder Stand erhalten auf dem Balkon, ich wäre nicht über den Balkon aus gefallen. Den Körperschwerpunkt hatte ich noch auf dem Balkon, es war ja erst ein Fuss in der Luft. Es kam mir so vor, als hätte er das Interesse verloren, als ich gesagt habe, mach doch» (pag. 473 Z. 33 ff.). Auch diese Aussagen imponieren durch ihre Konstanz bezüglich des Kerngeschehens. Aggravierungen sind ebenso wenig auszumachen wie unnötige oder übertriebene Belastungen des Beschuldigten. Vielmehr imponiert gerade die vorerwähnte letzte Aussage als sachlich zurückhaltende Schilderung eines Geschehens,