Alles in allem sind auch in dieser Einvernahme keine Lügensignale auszumachen. Vielmehr handelt es sich um authentische Schilderungen von tatsächlich Erlebtem, ohne den Anschein von etwas Erfundenem zu machen. An der Einvernahme anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 11. November 2022, zwei Jahre nach dem Vorfall, äusserte sich die Privatklägerin wie folgt: «Irgendeinmal hat er gesagt, ich schmeisse dich über den Balkon, ich bringe dich um. Er hat mich vorne gepackt, an den Oberarmen und mich nach draussen auf den Balkon ans Geländer gestossen» (pag. 472 Z. 43 ff.).