12 stehen überdies in Übereinstimmung mit den objektiven Beweismitteln sowie den Erstaussagen von O.________ (vgl. Ziff. II. 7.4.4 nachfolgend). Anlässlich der parteiöffentlichen delegierten Einvernahme vom 14. Oktober 2020 (pag. 171 ff.), mithin rund drei Wochen nach dem Vorfall, schilderte die Privatklägerin in einem langen Absatz von rund einer Seite aus freien Stücken die Geschehnisse vom Abend des 22. September 2020, und zwar wiederum ohne speziell auffallende Unterschiede zwischen Phase 1 und 2. Zur Phase auf dem Balkon führte die Privatklägerin aus: «Ich ging dann auf den Balkon.