Jedenfalls spricht allein schon diese Übereinstimmung ganz stark für die Glaubhaftigkeit der Aussagen der Privatklägerin. Die von der Verteidigung als Alternativszenario ins Feld geführte Variante der Entstehung durch das Bettgestell (vgl. pag. 699) muss als klare Schutzbehauptung abgetan werden. Der Bettrahmen hat eine andere Form und Dimension als die Balkonabschlussstange. Überdies befand sich eine Matratze auf dem Bettgestell und eine Decke über dem fussseitigen Bettrahmen (pag. 55). Ein rückwärts auf das Bett Fallen mit parallelem Anstossen genau auf der Höhe von 1 Meter und der Verursachung des dokumentierten Verletzungsbildes ist äusserst unwahrscheinlich.