Die Privatklägerin erwähnte nicht nur den Vorfall auf dem Balkon nicht, sondern gab den diversen Wahrnehmungsberichten zufolge lediglich an, dass sie von ihrem Nachbarn geschlagen worden sei, was aufgrund des überall sichtbaren Blutes offensichtlich war. Alles in allem erstaunt es nicht bzw. ist durchaus nachvollziehbar, dass die Privatklägerin den Vorfall auf dem Balkon bei der polizeilichen Intervention vom 22. September 2020 nicht erwähnte bzw. auch sonst keine weiteren Ausführungen machte und die Polizei auch nicht weiter insistierte, ging diese doch offenkundig von Antragsdelikten aus.