sie roch stark nach genossenem Alkohol [pag. 11]) und stand sichtlich «geschockt» unter den von ihr erwähnten körperlichen Attacken in der Wohnung. Ausserdem passierte die Auseinandersetzung zu fortgesetzter Stunde. Die Privatklägerin erwähnte nicht nur den Vorfall auf dem Balkon nicht, sondern gab den diversen Wahrnehmungsberichten zufolge lediglich an, dass sie von ihrem Nachbarn geschlagen worden sei, was aufgrund des überall sichtbaren Blutes offensichtlich war.