«Über den genauen Tatablauf kann spurentechnisch keine Angaben gemacht werden, da die Spurensicherung vier Tage später erfolgte» (pag. 42). Ähnliches ergibt sich aus der Beurteilung des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Bern (nachfolgend: IRM) im Rahmen des rechtsmedizinischen Gutachtens zur körperlichen Untersuchung der Privatklägerin vom 13. Oktober 2020 (pag. 321 ff.): «Eine Entstehung der bandförmigen Befunde im unteren Rückenbereich beidseits wäre im Rahmen eines Anstossens und/oder Herandrückens an ein Balkongeländer denkbar.