7.4 Beweiswürdigung der Kammer 7.4.1 Objektive Beweismittel Die objektiven Beweismittel sind schlüssig und stimmig, vermögen jedoch die sich stellenden Beweisfragen im Zusammenhang mit der Anschuldigung der (versuchten) Gefährdung des Lebens für sich alleine nicht zu beantworten. Dem Rapport Forensik der Kriminalabteilung der Kantonspolizei Bern vom 22. Oktober 2020 (pag. 41 f.) ist denn auch unter Schlussfolgerung zu entnehmen: «Über den genauen Tatablauf kann spurentechnisch keine Angaben gemacht werden, da die Spurensicherung vier Tage später erfolgte» (pag. 42).