f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung: begangen am 23. Juni 2021 um ca. 23.30 Uhr in 3011 Bern, Hauptbahnhof. Der Beschuldigte belästigte am Bahnhof Passanten, so dass die Mitarbeitenden I.________ und J.________ der K.________ AG zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung entschieden, ihn zu kontrollieren. Der Beschuldigte verweigerte allerdings dabei, sich auszuweisen und versuchte, sich von der Kontrolle zu entfernen. Als er von I.________ zurückgehalten wurde, um die Kontrolle durchzuführen, versuchte der Beschuldigte, dessen Griff zu lösen und sich zu versperren.