4. im Übrigen sei das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Oberland, Gerichtspräsidentin H.________, im Verfahren PEN 22 194 vom 11. November 2022 zu bestätigen; und im Weiteren sei zu verfügen: 5. die beigelegte Kostennote des amtlichen Verteidigers sei zu genehmigen. 5. Verfahrensgegenstand und Kognition der Kammer Zufolge der beschränkten Berufung der Generalstaatsanwaltschaft und der beschränkten Berufung der Privatklägerin hat die Kammer den Freispruch von der Anschuldigung der Gefährdung des Lebens, die Strafzumessung inkl. Landesver-