Rechtsanwältin D.________ stellte und begründete namens der Privatklägerin folgende Anträge (pag. 696): 1. Der Beschuldigte sei zu verurteilen wegen Gefährdung des Lebens gemäss Art. 129 StGB unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten (1/2) an den Beschuldigten. 2. Der Beschuldigte sei zur Bezahlung einer Genugtuung von CHF 8'000.00 an die Berufungsklägerin zu verurteilen. 3. [Antrag auf ein Annäherungs- und Kontaktverbot an der Berufungsverhandlung zurückgezogen].