4 1. zu einer Freiheitsstrafe von 21 Monaten, unter Gewährung des bedingten Vollzugs bei einer Probezeit von 4 Jahren sowie unter Anrechnung der Polizeihaft (vorläufige Festnahme) im Umfang von einem Tag; 2. zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen, teilweise als Zusatzstrafe zum Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 16.12.2020; 3. zu einer Busse von CHF 1'200.00, unter Festsetzung einer Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 12 Tage; 4. zu einer Landesverweisung von 7 Jahren.