4. Anträge der Parteien Staatsanwältin R.________ stellte und begründete an der oberinstanzlichen Verhandlung namens der Generalstaatsanwaltschaft folgende Anträge (pag. 702 ff.): I. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Oberland vom 11. November 2022 in Rechtskraft erwachsen ist in Bezug auf folgende Schuldsprüche: 1. wegen einfacher Körperverletzung, mehrfach begangen am 22.09.2020 in E.________, zum Nachteil von C.________; 2. wegen Tätlichkeit, mehrfach begangen am 22.09.2020 in E.________, zum Nachteil von C.________;