3. Beweisergänzungen Von Amtes wegen wurden oberinstanzlich im Sinne einer Beweisergänzung ein aktueller Leumundsbericht (inkl. Bericht über die wirtschaftlichen Verhältnisse) sowie ein aktueller Strafregisterauszug über den Beschuldigten eingeholt (pag. 656 ff.; pag. 661 ff.). Zudem wurden die Privatklägerin und der Beschuldigte an der oberinstanzlichen Verhandlung ergänzend einvernommen (pag. 676 ff.; pag. 682 ff.).