Die übrigen Parteien liessen sich innert Frist nicht vernehmen. Mit Beschluss vom 28. März 2023 wurde festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Oberland vom 11. November 2022 betreffend den Schuldspruch wegen mehrfacher Übertretung gegen das Personenbeförderungsgesetz (Ziff. II. 8. erstinstanzliches Urteil) und die Verweisung der Zivilklage der Straf- und Zivilklägerin F.________ AG auf den Zivilweg (Ziff. IV. 3. erstinstanzliches Urteil) in Rechtskraft erwachsen ist. Die Straf- und Zivilklägerin F.________ AG sowie die Strafklägerin