Sie begrüsse diesen Antrag (pag. 602). Mit Verfügung vom 2. März 2023 wurde der Antrag der Generalstaatsanwaltschaft, der Sachverhalt gemäss Anklageschrift vom 22. Juni 2022 Ziff. I. 1. sei auch unter dem Tatbestand der versuchten Gefährdung des Lebens rechtlich zu würdigen, gutgeheissen. Zur Begründung wird auf die Ausführungen in der erwähnten Verfügung verwiesen. Ferner stellte die Verfahrensleitung fest, dass gegen den Schuldspruch wegen mehrfacher Übertretung gegen das Personenbeförderungsgesetz (Ziff. II. 8. erstinstanzliches Urteil) sowie die Verweisung der Zivilklage der Strafund Zivilklägerin F.________ AG auf den Zivilweg (Ziff.