2. Berufung Gegen dieses Urteil meldeten die Regionale Staatsanwaltschaft Oberland mit Schreiben vom 14. November 2022 (pag. 517) und die Privatklägerin, vertreten durch Rechtsanwältin D.________, mit Schreiben vom 17. November 2022 (pag. 518) form- und fristgerecht die Berufung an. Nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung mit Verfügung vom 5. Januar 2023 (pag. 571 f.) erklärte die Pri-