waltschaft Bern-Mittelland vom 16. Dezember 2020, unter Anrechnung der Untersuchungshaft von 1 Tag, zu einer Übertretungsbusse von CHF 1'061.50 sowie zu den auf die Schuldsprüche entfallenden Verfahrenskosten von 1/2, insgesamt bestimmt auf CHF 5’260.85. Zudem hat der Beschuldigte der Privatklägerin eine Entschädigung von CHF 9'953.65 für ihre Aufwendungen im Verfahren zu bezahlen (pag. 511 f., Ziff. II. erstinstanzliches Urteil). Im Zivilpunkt stellte die Vorinstanz fest, dass der Beschuldigte anerkannt hat, der Privatklägerin einen Betrag von CHF 300.00 zu schulden.