nachfolgend: Privatklägerin), frei, unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten von 1/2, insgesamt bestimmt auf CHF 5’260.85, an den Kanton Bern sowie unter Ausrichtung einer Entschädigung von CHF 7'841.90 an Rechtsanwalt B.________ für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten (pag. 510, Ziff. I. erstinstanzliches Urteil).