4. Die Kosten des Revisionsverfahrens, bestimmt auf CHF 1’750.00, werden der Gesuchstellerin zur Bezahlung auferlegt. 5. Die Gesuchstellerin hat dem Gesuchsgegner 2 für seine notwendigen Aufwendungen im Revisionsverfahren eine Entschädigung in der Höhe von CHF 4'865.05 (inkl. Auslagen und MwSt.) auszurichten.