21.6 Fazit Abschliessend ist festzuhalten, dass die neuen Beweismittel mangels Erheblichkeit nicht geeignet sind ein wesentlich milderes Urteil oder einen Freispruch für die Gesuchstellerin herbeizuführen. Das Revisionsgesuch ist folglich abzuweisen. 23 V. Gesuch um amtliche Verteidigung