Nach kurzer Zeit habe K.________ sie [H.________] jedoch angerufen und gesagt, sie solle die Sache vergessen. Es wären Tonaufnahmen und SMS aufgetaucht, welche die Gesuchstellerin belasten würden und er müsse somit nicht mehr als Zeuge aussagen. H.________ habe sich damals nichts dabei gedacht und die Sache deshalb auf sich beruhen lassen. Jahre später habe H.________ anlässlich eines Geburtstagsfestes erfahren, dass die Gesuchstellerin verurteilt worden sei, weshalb sie im Anschluss die Familie der Gesuchstellerin unbedingt habe kontaktieren wollen.