_ befreundet gewesen sei und er ihr im Jahr 2016 erzählt habe, dass er eine kurdische Frau mit einer falschen Zeugenaussage belastet habe. Er habe ihr weiter mitgeteilt, dass er diese Zeugenaussage auf Druck eines Kollegen hin habe machen müssen, um «sie» zu schützen und den wahren Grund des Streits nicht preisgeben zu müssen. K.________ habe damals gewollt, dass sie ihm helfe, die Familie der Gesuchstellerin zu kontaktieren. Er habe mit der Gesuchstellerin sprechen wollen, um ihr mitzuteilen, sie solle D.________ sagen, dass er die Anzeige [gegen den Gesuchsgegner 2] zurückziehen solle.