Der Kammer liegt weiter ein Gedächtnisprotokoll vom 6. Dezember 2022 der Mutter der Gesuchstellerin vor (pag. 113). Diesem ist der Inhalt eines Telefongesprächs zwischen H.________ und der Mutter der Gesuchstellerin vom 30. September 2022 zu entnehmen. Die Mutter der Gesuchstellerin hält darin fest, H.________ habe ihr am Telefon erzählt, dass sie mit K.________ befreundet gewesen sei und er ihr im Jahr 2016 erzählt habe, dass er eine kurdische Frau mit einer falschen Zeugenaussage belastet habe.