_] auch ein zweites Mal an» (Vorakten, pag. 1536 Z. 42 ff). Die Hypothese der Gesuchstellerin, wonach offene Schulden aus gemeinsamen Drogengeschäften zwischen dem Gesuchsgegner 2 und D.________ der wahre Grund der Auseinandersetzung gewesen seien, ist zudem nicht neu, sondern wurde von der Gesuchstellerin bereits im Hauptverfahren eingebracht und von der 2. Strafkammer mit den nachfolgenden Ausführungen überzeugend verworfen (Vorakten, pag. 1698): Unlogisch scheint auch A.________ Antwort auf die Frage, weshalb D.________ mit dem Messer bei B.________ aufgetaucht sei, wenn nicht wegen ihr, benannte sie als möglichen Grund doch einen angeblichen Kokainhandel, den D.________ und B.____