Auch die Gesuchstellerin selbst ging an diesem Abend zumindest teilweise davon aus, dass D.________ den Gesuchsgegner 2 wegen dessen Beleidigungen ihr gegenüber aufsuchte (vgl. hierzu die folgenden Aussagen der Gesuchstellerin im Hauptverfahren: «Dann sagte mir D.________, er werde zu B.________ gehen. Ich sagte ihm: Bitte nicht. Mach nicht so Sachen. Lass es sein. Ich kann für mich selber schauen» (Vorakten, pag. 1536 Z. 21 f.) sowie «Er [gemeint ist der Gesuchsgegner 2] dürfe weder mich noch ihn, seine Mutter oder seine Schwester beschimpfen. Das hat mir Angst gemacht, dass er jetzt dorthin geht. Deshalb rief ich ihn [D.________] auch ein zweites Mal an» (Vorakten, pag.