19 weise und aufgrund seiner aktenkundigen persönlichen Verhältnisse (in Portugal aufgewachsen, mit 14 Jahren in die Schweiz gekommen und kein Nachweis für einen intensiven Bezug zur kurdischen Sprache, pag. 93) annimmt, dass er der kurdischen Sprache nicht mächtig ist – erinnern kann, wohingegen er sonst nichts von den Telefongesprächen mitbekommen haben will. Schliesslich gab G.________ selbst an, D.________ habe teilweise auch in der Wohnung und auf Deutsch telefoniert und er habe seine Stimme gehört.