Er habe nicht mithören können, was gesprochen worden sei. Etwas später in der Befragung erwähnt er dann plötzlich, er habe das kurdische Wort «Para» gehört und D.________ habe ausserdem erklärt, dass ihm ein Typ noch Geld aus einem Geschäft schulde. Genaueres zu diesem Geschäft oder zur Person am Telefon brachte G.________ jedoch nicht vor. Angesichts der mittlerweile vergangenen Zeitdauer von 8,5 Jahren seit dem fraglichen Abend, dürften diesbezüglich auch keine konkreteren Angaben anlässlich einer erneuten Befragung zu erwarten sein. Es erstaunt, dass G.________ nicht gewusst haben soll, wen D.________ und K.________ nach Verlassen der Wohnung aufsuchen wollten.