101) und er auch die Anzahl der Anrufe noch genau bestimmen konnte. Sodann vermag er sich daran zu erinnern, das kurdische Wort «Para» gehört zu haben, wohingegen er sich bspw. nicht mehr daran erinnern kann, was sie gegessen haben, was für ein Messer D.________ behändigte oder in welchem Stock oder Quartier die Wohnung lag. Mit dem Gesuchsgegner 2 ist festzuhalten, dass die Aussagen von G.________ überwiegend in denjenigen Punkten detailliert ausfallen, welche die Gesuchstellerin zu ihrer Entlastung im Revisionsverfahren vorbringt.